Spiritualität & Heilung

Rudolf Lütticken

Befreiung zum Leben   -   eine spirituelle Vision

Predigt in der IEF am 7.10.2012- Rudolf Lütticken

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Rudolf Lütticken Ligia Lütticken

Wer Gott liebt, hat keine Religion außer Gott - Rumi


An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen - Mt 7,16


Was sagt ihr zu mir: Herr! Herr!, und tut nicht, was ich euch sage? - Lk 6,46











Solange ich vor der Angst fliehe, finde ich nicht den Weg ins Vertraün

Solange ich angesichts des Unabänderlichen keine andere Alternative sehe als „"Biegen oder Brechen““, unterliege ich dem Zwang. Wenn ich mich in Einsicht dem Unabänderlichen beuge, bin ich selbstbestimmt und frei.

Religiöse Überlieferung gründet auf Behauptung, authentische Spiritualität auf der Gabe der Unterscheidung.

An Jesus glauben heißt: alles Leben im Licht seiner Botschaft sehen.

Die Botschaft Jesu liegt nicht in der Bedeutung seiner Worte, sondern in ihrer Kraft.

Wer an Jesus glaubt, hält sich an ihm nicht fest: er weiß sich gehalten.

Die christliche Form der Erleuchtung ist die Gewissheit der Auferstehung


Predigt

zum Abendmahlgottesdienst nach der Lima-Liturgie am 7 Oktober 2012 in der evanghelischen Andreaskirche in Bergisch Gladbach-Schildgen

anlässlich des 40-jährigen Bestehens der deutschen Region der Internationalen Ökumenischen Gemeinschaft (IEF)


Gestern Abend haben wir uns kurz mit dem Text des Einheitsdekretes beschäftigt. Eine der Gesprächsgruppen hatte es mit der Nummer 22 dieses Dokumentes zu tun. Sie beginnt mit dem wunderbaren Satz:

Durch das Sakrament der Taufe wird der Mensch wahrhaft dem gekreuzigten und verherrlichten Christus einverleibt und zur Teilhabe am göttlichen Leben wiedergeboren.

Da möchte man mit Paulus fragen:

Ist Gott für uns, wer ist dann gegen uns? Er hat seinen eigenen Sohn nicht verschont, sondern ihn für uns alle hingegeben; - wie sollte er uns mit ihm nicht alles schenken? Wer kann anklagen, die Gott erwählt hat? Gott ist es, der gerecht macht. Wer kan sie verurteilen?"

Es gibt ohne Zweifel Gründe, Menschen vom Empfang der Eucharistie auszuschliessen. Gründe, die wir alle mit volziehen würden. Nicht nur, wobekanntermaßen schweres Unrecth und Gewalt verübt wird. Es können auch Verhaltensweisen sein, die die Gemeinschaft des Glaubens und der Liebe in der Kirche schuldhaft spalten. Aber einer der freundlichsten Sätze des Einheitsdekretes ist die Aussage, dass heutigen Christen die Sünde der Häresie und des Schismas aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer der getrennten Kirchen persönlich nicht angerechnet werden kann.

Wenn sie sich aber subjektiv nicht in Häresie und Schisma befinden, dann heißt das doch, dass sie sich persönlich in der vollen Einheit und Wahrheit der Kriche befinden, - nicht anders als ein rechtschaffener katholischer Christ. Welchen Grund gäbe es, sie aus der Gemeinschaft des Heiligen Mahles auszuschließen? Es ist durchaus Aufgabe des kirchlichen Leitungsamtes, Menschen aus entsprechendem Grund vom Empfang der Eucharistie auszuschließen. Und selbstverständlich kann es auch allgemeine Regeln dazu erlassen.

Doch haben Menschen, die sich persönlich in der vollen Einheit und Wahrheit der Kriche wissen dürfen, keinen Grund, solche Regeln auf sich persönlich zu beziehen. Und kein Seelsorger dürfte solche Regeln auf sie anwenden. Soviel zur Frage der Zulassung nicht katholischer Christen zur Eucharistie in der katholischen Kirche.

Und in umgekehrter Richtung - was ist von dem DEFECTUS ORDINIS zu halten, von dem das Einheitsdekret spricht, dem "FEHLEN" des geweihten Amtes in den reformatorischen Kirchen, wie die einen übersetzen, oder, richtiger, dem "Mangel", der ihrem ordinierten Amt anhaftet? Wir haben gehört, dass es in dem kurzen Nebensatz, der diese Worte enthält, nicht um eine abschließendes, bewertendes Urteil des Konzils zu dieser vielschichtigen Frage geht, sondern um die Anmerkung eines Vorbehaltes, den es zu klären gilt, - der aber inzwischen in der gründlichen Aufarbeitung der Theologen längst geklärt ist.

Aber schon für das Konzil selbst gilt: wenn es anerkennt, dass es der Heilige Geist ist, der in der Feier des Abendmahls einer evangelischen Gemeinde die Gläubigen zum Heil führt, dann muss auch gelten, dass Jesus Christus selbst in diesem Mahl real gegenwärtig wird, - wie wir Katholiken sagen: mit Fleisch und Blut, mit Leib und Seele, mit Gottheit und Menschheit. Wohlgemerkt: gegenwärtig nicht in einem raum-zeitlichen Sinn, sozusagen datierbar und lokal, sondern - wie es auch das Konzil von Trient versteht - im Sinne seiner Gegenwart im Heiligen Geist.

Da handelt es sich also in dieser Gemeinde nicht um ein frommes pietistisches Konventikel. Da verbindet Christus die Teilnehmenden durch den Kelch, den sie segnen, und das Brot, das sie brechen, zur Gemeinschaft seines Leibes und Blutes, zur Gemeinschaft der Heiligen, der Communio Sanctorum. Wie könnte ein katholischer Christ sich der von Christus selbst ausgehenden Einladung zur Teilnahme an diesem Mahl verschließen, wo er sich doch durch Taufe und Glaube dazu berufen und ermächtigt weiß?

Das Ärgernis, dass gläubige und miteinander versöhnte Christen sich durch kirchliche Barrieren beim Mahl des Herrn voneinander getrennt sehen, hat nur da Bestand, wo sie sich der Freiheit, der Berufung und Vollmacht, die ihnen in der Taufe gegeben worden sind, nicht beusst werden. Wo sie sich ihrer Taufe bewusst werden, erkennen sie auch ihre Verantwortung, sich abzugrenzen gegen eine Ausübung des kirchlichen Leitungsamtes, die seinem eigentlichen Auftrag selbst diametral zuwiderläuft.

Denn es kann ja nicht Sinn und Aufgabe des Amtes sein, die Einheit des Leibes Christi und ihre Feier im Mahl des Herrn zu verhindern; es hat sie um Gegenteil zu gewährleisten und zu fördern. Wo das Leitungsamt für das Gewissen betroffener Christen diesem Auftrag widerspricht, reicht es nich, ihm den Missbrauch seiner Vollmacht klagend und anklagend vorzuhalten; viel wichtiger ist es, in Freiheit zu tun, wozu die Taufe ermächtigt und wozu auch das Leitugnsamt die Gläubigen eigentlch autorisieren und ermutigen sollte.

Fragt man - nach 40 Jahren IEF auf deutschem Boden - , wozu diese ökumenischen Gruppierung taugt, dann ist eine der wichtigsten Antworten vielleicht diese: Sie erweckt in ihren Mitgliedern, gleich welcher Kirche sie angehhören, auf die Dauer ein lebendiges und tiefes Bewusstsein von ihrer Einheit in Christus, die ihnen, trotz noch bestehender Trennungen ihrer Kirchen, aufgrund der Taufe und des Glaubens gegeben ist. Sie erweckt und stärkt in ihnen das Bewusstsein, zur Teilnahme am Mahl des Herrn legitimiert zu sein, wo immer es im Heiligen Geist und im Glauben an seine reale Gegenwart gefeiert wird. Es gibt ihnen die Kraft, diese Freiheit nicht nur in ihren Zusammenkünften, sondern auch da zu bezeugen, wo sie leben - und wo diese Freiheit den Gläubigen vielleicht noch nicht zu Bewusstsein gekommen ist, wo sie vielmehr immer noch leiden unter der Gewissensbindung an verfehlte oder fehltinterpretierte kirchilche Regelungen.

Über Jahre und Jahrzehnte der IEF anzugehören, hat also Folgen.

Wir sind Schwingungen in einem größeren Konzert
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